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[Handelsregister] |
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Alle Einzelunternehmer können, manche müssen im Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsgesellschaften müssen im Handelsregister eingetragen werden. Hier finden Sie dazu nähere Informationen.
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder KG (Kommanditgesellschaft) besteht aus mindestens zwei Personen. Mindestens einer der Gesellschafter haftet dabei
persönlich mit seinem gesamten Vermögen für alle Schulden der Gesellschaft. Hierher gehört auch die Sonderform der GmbH & Co. KG. Was bei der Gründung solcher Gesellschaften zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser
Seite.
Eine GmbH kann von mehreren Personen oder auch von nur einer Person gegründet werden. Die Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen für die Schulden der GmbH. Informationen über die Gründung einer GmbH finden Sie auf dieser Seite.
Für den Kauf von Anteilen an einer GmbH ist ein notarieller Vertrag erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie alle Anteile kaufen oder nur einen Teil der Anteile. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Schenkung von Gesellschaftsanteilen Um die Unternehmensnachfolge bereits frühzeitig sicherzustellen, werden Anteile an dem Unternehmen häufig schon auf den Nachfolger übertragen, bevor sich der Senior aus dem Unternehmen zurückzieht. Dies kann unabhängig von der Rechtsform geschehen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wer ein eigenes Unternehmen leitet, sollte der Nachfolge im Todesfall besondere Aufmerksamkeit schenken. Sonst kann es nach dem Tod leicht zu einer Zerschlagung des Unternehmens oder zu Problemen bei der Nachfolge kommen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Kapitalerhöhung und Satzungsänderung bei einer GmbH Auch um das Kapital einer GmbH zu erhöhen oder um deren Satzung oder Gesellschaftsvertrag zu ändern, ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist inzwischen oft auch für kleine und mittlere Unternehmen passend. Die Gründung ist nicht komplizierter als bei der GmbH. Zwar sind in der Folge mehr Förmlichkeiten zu beachten. Es gibt aber auch Erleichterungen gegenüber der GmbH, etwa bei der Übertragung von Beteiligungen an der AG. Wenn Sie eine AG gründen wollen, finden Sie hier weitere Informationen.
Viele Unternehmer, die bislang als Einzelkaufleute tätig waren, möchten für die Zukunft ihr Haftungsrisiko begrenzen. Häufig geschieht dies auch im Zusammenhang mit der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Hierfür bietet sich die Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH oder in eine andere Rechtsform an. Auch sonst sind manchmal Umstrukturierungen von Unternehmen und Gesellschaften gewünscht. Dies läßt sich häufig durch eine Umwandlung erreichen, z.B. um die Rechtsform zu wechseln, um zwei oder mehrere Gesellschaften zu vereinigen
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