[Hauskauf]
[Grundstückskauf]
[Übertragung]
[Grundschuld/Hypothek]
[Erbbaurecht]

[Wohnungskauf]

Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Erbbaurecht kaufen wollen, müssen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so angeordnet, weil es sich dabei in der Regel um Geschäfte von großer Bedeutung handelt und die Beteiligten so vor unbedachten Vertragsgestaltungen und Übereilung geschützt werden sollen.       .

Kauf eines Hauses

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus kaufen oder verkaufen möchten.

 

Kauf eines unbebauten Grundstücks

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen möchten. Dies gilt für Baugrundstücke, für andere Grundstücke und auch für den Kauf/Verkauf eines Teils eines unbebauten Grundstücks.

 

Übertragung und Schenkung von Grundstücken/Häusern/Wohnungen

Wenn Sie Ihr Grundstück, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihre Kinder oder an andere Personen schenken oder teilentgeltlich übertragen wollen, finden Sie hier weitere Informationen

 

Grundschuld/Hypothek

Wenn Sie ein Haus, ein unbebautes Grundstück oder eine Wohnung mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belasten möchten, um ein Darlehen abzusichern, finden Sie hier weitere Informationen.

 

Erbbaurecht

Informationen rund um das Erbbaurecht finden Sie hier. Dabei geht es um die Bestellung, den Verkauf und die Aufhebung eines Erbbaurechts sowie um den Verkauf und die Übertragung von Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind.

 

Kauf einer Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, gibt es hier weitere Informationen für Sie.