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[Testament] |
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Wenn Sie ein Testament errichten wollen, finden Sie hier Informationen.
Einen Erbvertrag schließen mindestens zwei Personen gemeinsam ab und regeln damit, was nach dem Tod des einen oder des anderen geschehen soll. Der Erbvertrag kann bindende Anordnungen enthalten, aber auch später einseitige Änderungen durch jeden der Beteiligten erlauben. Hier finden Sie weitere Informationen.
Wenn Sie Erbe oder Miterbe geworden sind, können Sie einen Erbschein beantragen. Dieser weist Sie gegenüber Behörden, ggf. auch gegenüber Banken, aus. Was Sie wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Ein Testamentsvollstrecker benötigt ebenfalls eine Legitimation gegenüber Behörden usw. Hierzu gibt es ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Wenn es mehrere Erben gibt und zum Nachlaß auch Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gehören, ist zur Aufteilung zwichen den Erben ein notarieller Vertrag erforderlich. Wenn es sehr viele Erben gibt, kann es zweckmäßig sein, einen oder zwei von ihnen zu beauftragen, den Nachlaß zu sichten und zu verteilen.
Wer ein eigenes Unternehmen leitet, sollte der Nachfolge im Todesfall besondere Aufmerksamkeit schenken. Sonst kann es nach dem Tod leicht zu einer Zerschlagung des Unternehmens oder zu Problemen bei der Nachfolge kommen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wenn ge- und vererbt wird, hält auch der Fiskus die Hand auf. Welche Freibeträge es gibt und wie hoch die Steuersätze sind, erfahren Sie hier.
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