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Die Aufgaben des Notars sind in der Bundesnotarordnung beschrieben. Danach sind Notare "unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes". Der Notar übt also - wie Behörden, z.B. Gerichte oder die Stadtverwaltung - ein öffentliches Amt aus. Andererseits ist der Notar jedoch selbständig. Er ist bei keiner Stelle angestellt und in seiner Amtsausübung nur an die Gesetze gebunden.
Notarinnen und Notare sind in erster Linie mit Beglaubigungen und Beurkundungen befaßt.
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift, daß also eine Unterschrift von einer bestimmten Person stammt. Dadurch kann sich der Rechtsverkehr darauf verlassen, daß die genannte Person die entsprechende Urkunde tatsächlich unterschrieben hat und die Unterschrift nicht gefälscht ist. Bei der Beglaubigung unterschreibt der Klient die Urkunde in der Gegenwart des Notars oder bestätigt dem Notar, daß er die Urkunde vorher unterschrieben hat. Eine Beglaubigung ist erforderlich bei Registeranmeldungen, z.B. im Grundbuch, im Handelsregister oder im Vereinsregister.(Beglaubigung)
Eine Beurkundung verlangt das Gesetz bei bestimmten Verträgen von besonderer Bedeutung. Zweck der Beurkundung ist, daß die Beteiligten sich über die rechtliche Bedeutung des Geschäfts im klaren sind und daß sie keine übereilte Entscheidung treffen. Bei einer Beurkundung muß die gesamte Urkunde allen Beteiligten in der Gegenwart des Notars vorgelesen werden. Dadurch ist sichergestellt, daß die Beteiligten wissen, was sie unterschreiben, und daß sie die Gelegenheit haben, dem Notar konkret Fragen zum Inhalt der Urkunde zu stellen. Eine Beurkundung ist erforderlich z.B. bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Wohnungen, bei Ehe- und Erbverträgen oder bei der Gründung einer GmbH.(Vorbereitung)(Beurkundung)
Weiter kann der Notar auch Abschriften oder Fotokopien beglaubigen (Beglaubigung von Abschriften), Bescheinigungen über die Vertretung von Gesellschaften ausstellen, eidesstattliche Versicherungen abnehmen und Wertpapiere oder Geld - dies nur auf einem Anderkonto - verwahren.
Ein Anderkonto ist ein Konto des Notars bei einer Bank, auf dem Geld verwahrt wird, das nicht dem Notar selbst gehört, sondern das er für Klienten verwahrt. Dadurch ist sichergestellt, daß das Geld getrennt von dem übrigen Geld des Notars aufbewahrt wird.
Der Notar ist unparteiisch und neutral. Bei einem Vertrag darf er nicht zugunsten der einen oder anderen Seite Partei ergreifen, sondern muß ausgewogene Vorschläge machen. Wenn der Notar einen Vertrag entwirft, muß er die Interessen aller Vertragsparteien angemessen berücksichtigen. Wenn die Parteien sich über einen Punkt nicht einig sind, darf und muß er erklären, wie man diesen Punkt regeln kann. Er darf auch Lösungsvorschläge machen, darf dabei aber über seine Rolle als Vermittler nicht hinausgehen.
Zum Notar geht man also zum Beispiel, um einen Vertrag beurkunden zu lassen. Wenn Sie später gegen ihren Vertragspartner rechtlich vorgehen wollen, z.B. weil dieser nicht zahlt, müssen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen zwei Arten von Notaren, nämlich den sogenannten "Nurnotar" und den sogenannten "Anwaltsnotar".
Der Anwaltsnotar ist ein Rechtsanwalt, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch den Beruf des Notars ausübt. Die notarielle Tätigkeit nimmt daher nur einen Teil seines Arbeitstages in Anspruch, im übrigen ist er weiterhin als Rechtsanwalt tätig. Der "Nurnotar" hingegen ist hauptberuflich Notar. Er ist "nur Notar", nicht auch Rechtsanwalt.
Ob es in einem Ort Anwaltsnotare oder Nurnotare gibt, ist regional verschieden. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Thüringen und Bayern gibt es ausschließlich Nurnotare. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Hessen gibt es ausschließlich Anwaltsnotare. In Baden-Württemberg (hier gibt es auch noch andere Formendes Notariats) und in Nordrhein-Westfalen schließlich hängt es von der geographischen Lage des Ortes ab, ob es Nurnotare oder Anwaltsnotare gibt. Diese Unterschiede sind historisch bedingt. In NRW gibt es linksrheinisch ausschließlich Nurnotare. Rechtsrheinisch gibt es in den Landgerichts-Bezirken Bonn, Köln und Wuppertal Nurnotare. Im übrigen Rheinland, in Westfalen, dem Ruhrgebiet, dem Sauerland und dem Siegerland gibt es Anwaltsnotare. In Solingen und Umgebung gibt es daher ausschließlich Nurnotare.
Die Notare sind grundsätzlich sehr gut ausgebildet. Zunächst müssen sie - wie jeder Jurist - das Studium und die 2jährige Referendarzeit erfolgreich mit zwei Staatsexamina abschließen. Der Berufsweg danach ist bei Anwaltsnotaren und Nurnotaren unterschiedlich.
Wer Anwaltsnotar werden will, muß danach mindestens fünf Jahre lang als Rechtsanwalt arbeiten. Darüber hinaus muß er sich in den Rechtsgebieten, die für das Notariat besonders wichtig sind, fortbilden. Wenn dies erfolgreich abgeschlossen wird, kann er zum Notar ernannt werden.
Wer Nurnotar werden will, wird in einer mindestens dreijährigen Zeit als "Notarassessor" ausgebildet. In dieser Zeit arbeitet er bei einem Notar. Dort lernt er zum einen den praktischen Büroablauf kennen, lernt aber auch viel aus den Rechtsgebieten, die für das Notariat besonders wichtig sind und die im Studium häufig zu kurz gekommen sind. Nach der dreijährigen Zeit kann der Notarassessor zum Notar ernannt werden.
Notar wird man in keinem Fall automatisch. Es gibt nur eine festgelegte Anzahl von Notarstellen, die mit Notaren besetzt werden. Ein neuer Notar wird nur ernannt, wenn ein alter Notar ausscheidet oder wenn nach Auffassung des Landesjustizministers Bedarf für eine neue Notarstelle besteht. Wenn sich mehrere Bewerber für eine Notarstelle bewerben, entscheidet die Qualifikation der Bewerber.
Ein Notar wird für einen bestimmten Amtsbezirk ernannt. Er muß sein Büro dort einrichten und darf nur im Ausnahmefall außerhalb dieses Bezirkes tätig werden.
Diese Beschränkung gilt aber nur für den Notar, nicht für seine Klienten: Jeder Klient darf zu dem Notar seines Vertrauens gehen, auch wenn dieser an einem anderen Ort wohnt als der Klient. So kann z.B. ein Münchner auch in Solingen ein Testament bei einem Notar errichten, oder ein Grundstück, das in Solingen liegt, kann auch bei einem Berliner Notar verkauft werden - und zwar auch dann, wenn Käufer und Verkäufer ebenfalls in Solingen wohnen. Der Solinger Notar darf jedoch nicht nach Berlin fahren, um dort den Grundstückskaufvertrag über das in Solingen oder anderswo belegene Grundstück zu beurkunden.
Wenn Ihr Grundstücksmakler einen bestimmten Notar vorschlägt, so können sie ebensogut einen anderen Notar vorschlagen. Es gibt auch keinen Grundsatz dahingehend, daß immer der Käufer oder immer der Verkäufer bestimmt, bei welchem Notar der Vertrag abgeschlossen werden soll. Die Parteien müssen sich eben auf einen Notar einigen. Einen "Hausnotar" gibt es dabei grundsätzlich nicht. Jeder Notar muß bei jedem Vertrag neutral sein und die Interessen aller Beteiligten wahren. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die eine Partei schon häufiger bei dem Notar war.
5. Dienstaufsicht über die Notare Die Aufsicht über die Notare ist Aufgabe des Landgerichtspräsidenten. Für mich ist also der Präsident des Landgerichts zu Wuppertal zuständig. Es gibt - normalerweise alle vier Jahre - mehrtägige Prüfungen, bei denen Richter und Kostenbeamte des Landgerichts die Geschäfte des Notars prüfen, und zwar auch im Hinblick auf den Inhalt der Urkunden oder bezüglich der korrekten Erhebung der gesetzlich festgeschriebenen Kosten. Stellt der Revisor fest, daß der Notar im Einzelfall eine zu geringeGebühr erhoben hat, ist eine neue Rechnung zu schreiben. Sind im Einzelfall zu hohe Gebühren gefordert worden, sind diese selbstverständlich entsprechend zu erstatten.
Die Überwachung der korrekten Amtsführung der Notare gehört auch zu den Aufgaben der Notarkammer, die allerdings auch sonst umfangreicheLeistungen für die Berufskollegen erbringt. Im Rheinland gehören die Notare der Rheinischen Notarkammer in Köln an. Auf ihrer Website www.notare.nrw.de finden Sie weitere Erläuterungen zu den Aufgaben des Notars.
7. Notare in unserer Nachbarschaft Auf der Website der Rheinischen Notarkammer finden Sie auch die Namen und Anschriften der weiteren Notare in Solingen und Umgebung.
Interessante aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesnotarkammer www.bnotk.de |